auctores
Menü Zur Startseite
Startseite

Digitalbonus Bayern

Unterstützung für kleine Unternehmen in Bayern

Aktueller Hinweis:  Die aktuelle Richtlinie des Förderprogramms Digitalbonus Bayern läuft bis 31. Dezember 2027. Antragstellungen sind seit dem 8. Juli 2024 wieder möglich. Gerne informieren wir Sie auf dieser Seite über Neuigkeiten.

Egal ob internationaler Marktführer oder regionaler Handwerksbetrieb ‒ jedes Unternehmen braucht eine passende digitale Strategie. Zahlreiche Studien belegen: Je höher der Grad der Digitalisierung, umso größer sind die Chancen auf den Geschäftserfolg.

Mit dem Digitalbonus will der Freistaat Bayern kleine Unternehmen mit jährlich 30 Millionen Euro bei der digitalen Transformation unterstützen.

Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern. Der Freistaat will außerdem Robotik und KI verstärkt fördern.

Gefördert werden folgende Bereiche:

Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillingen und moderner Simulationstechniken. Förderfähig sind beispielsweise

  • Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen IKT-Software
  • Webseiten mit tiefer funktioneller Einbindung in die betrieblichen Abläufe
  • individuelle Webshop-Lösungen mit Anpassungs-Dienstleistungen
  • Individualsoftware-Entwicklungen (mit Chance auf Digitalbonus Plus-Förderung)

Bei bestehenden Websites sind ausschließlich Anwendungen zuwendungsfähig, die einen erheblichen unmittelbaren Mehrwert für die betrieblichen Abläufe schaffen (interaktive Einbindung von Kundeneingaben, Self-Services für Kunden, digitale Darstellung und Anpassung von z. B. Entwürfen, 3D-Konfiguratoren).

Einführung oder Verbesserung von Prozessen der IT-Sicherheit im Unternehmen. Hier sind Software wie Hardware förderfähig.

Über den „Digitalbonus Plus“ können Digitalisierungsmaßnahmen mit einem besonderen Innovationsgehalt mit bis zu 30.000 Euro gefördert werden (nicht kombinierbar mit „Digitalbonus Standard“). Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung ist der besondere Innovationsgehalt (beispielsweise eine technisch besonders anspruchsvolle Lösung, eine branchenspezifische Besonderheit oder ein hoher Grad an Vernetzung). Kriterien für den Neuheitsgrad können sein:

  • Künstliche Intelligenz oder Intelligente Datenanalyse zur Verbesserung der betrieblichen Ergebnisse
  • Intelligente Robotik, um betriebliche Abläufe zu optimieren und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken
  • Moderne Simulationsmethoden und digitale Zwillinge

Wichtige Informationen zum Digitalbonus:

Gefördert werden können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte in Bayern haben. Voraussetzung: Die geförderte Maßnahme muss in dieser Betriebsstätte zum Einsatz kommen. Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb nach § 2 des Gewerbesteuergesetzes.

Kleine Unternehmen:

  • mit weniger als 50 Mitarbeiter
  • mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • freie Berufe, auch wenn sie in einer gewerblichen Rechtsform (z. B. GmbH) ausgeübt werden
  • Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen
  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, (nicht Verarbeitung oder Vermarktung)
  • von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen gemäß § 3 GewStG mit Ausnahme von Inklusionsunternehmen und gGmbHs
  • nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen, gGmbHs, Vereine oder andere Organisationen
  • Staatliche Eigenbetriebe und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
  • Unternehmen, sie sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder wenn die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind

 

Eine Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen ist dann förderfähig, wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf den neuesten Stand gebracht wird.

Zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind individuell auf das Unternehmen angepasste Lösungen oder die dahingehende Umstellung einer Standardlösung zuwendungsfähig. Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems sind ebenso zuwendungsfähig ‒ mit Erreichen eines Zertifikats (z. B. nach ISO 27001).

Gefördert werden zudem Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Software, in Projekten zur IT-Sicherheit zusätzlich die Hardware.

Schnell, einfach und effektiv

Der bayerische Digitalbonus ist schnell, einfach und effektiv. Zudem ist er ein wichtiger Baustein der Initiative Bayern Digital. Das Förderprogramm wurde mehrfach verlängert und läuft aktuell bis zum 31. Dezember 2027.

Beratungstermin vereinbaren

Immer aktuell informiert?

Eintragen und kostenlosen Newsletter erhalten.

Zur Newsletter-Anmeldung

Auctores Campus

Ist Java für dich nicht nur eine Insel? Interessierst du dich für Software?

mehr Informationen »