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Digitale Barrierefreiheit: Förderung für gemeinnützige Organisationen

Barrierefreie Websites sind vorteilhaft für alle Nutzerinnen und Nutzer - Bild: Cliff Booth/pexels.com

Digitale Barrierefreiheit: Förderung für gemeinnützige Organisationen

Noch bis 28.06.2025 Zuschuss sichern: Auctores hilft bei Antrag und Umsetzung

Im Rahmen ihres Programms „Barrierefreiheit für alle“ fördert die Aktion Mensch die Gestaltung barrierefreier Websites von Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen. Wer diese Förderung in Anspruch nehmen will, muss schnell sein: Die Fördermittel sind begrenzt, und Anträge sind nur noch bis zum 28. Juni 2025 möglich.

An diesem Tag tritt die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) in Kraft. Damit wird digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen und Organisationen zur gesetzlichen Pflichtaufgabe, die nicht mehr förderfähig ist. Projekte, für die bis dahin eine Förderung bewilligt wurde, müssen binnen eines Jahres nach der Zusage abgeschlossen werden. Um noch möglichst viele Projekte anzuschieben, hat die Aktion Mensch noch einmal 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Wer kann die Förderung nutzen?

Einen Förderantrag können grundsätzlich alle gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in Deutschland stellen. Dazu gehören eingetragene Vereine ebenso wie Kirchen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und rechtsfähige Stiftungen. Projekte von eingetragenen Genossenschaften und gemeinnützigen Unternehmen sind ebenso förderfähig.

Im Bereich der digitalen Barrierefreiheit werden etwa das Gestalten von Websites, aber auch die Anpassung bestehender Websites bezuschusst. Zielvorgabe ist dafür, dass die Website dann die Vorgaben der BITV 2.0 entsprechend WCAG 2.0 auf Level AA erfüllt. Gerade für Projekte in diesem Bereich sind die Konditionen für eine sogenannte Mikroförderung sehr attraktiv.

Bis zu 100 % Förderung

Um eine Förderung zu erhalten, darf das Projekt höchstens 15.000 Euro kosten und maximal ein Jahr laufen. Der mögliche Zuschuss ist bei 5.000 Euro gedeckelt. Aber – und das macht die Förderung besonders interessant für Vereine und andere Organisationen, die finanziell nicht auf Rosen gebettet sind: Der Fördersatz kann bis zu 100 % betragen. Bleiben die Kosten unter 5.000 Euro, müssen Antragsteller keinen Eigenanteil aufbringen und erhalten so kostenlos eine barrierefreie Website.

Pro Projektpartner wird nur ein Projekt bewilligt, allerdings können Organisationen mit mehreren Einrichtungen oder Diensten für jede Einheit eine eigene Projektförderung beantragen. Die Zuschüsse werden nach dem Windhund-Prinzip vergeben – wer zuerst beantragt, wird auch zuerst berücksichtigt. Maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs. Entscheidend ist im Bereich digitale Barrierefreiheit nur, dass der Antrag vor dem 28.06.2025 erfolgt. Förderzusage und Projektdurchführung sind auch danach noch möglich. Die Umsetzung der Maßnahme kann starten, sobald der Fördervertrag unterzeichnet ist.

Beratung und Umsetzung durch Auctores

Organisationen, die eine „Barrierefreiheit für alle“-Förderung in Anspruch nehmen wollen, profitieren von der hohen Fach- und Beratungskompetenz von Auctores. Die Auctores-Förderberater begleiten jedes Projekt von der Antragstellung über die Dokumentation bis hin zum Schlussbericht. Seit 2018 hat Auctores in verschiedenen Programmen rund 90 Förderprojekte erfolgreich auf den Weg gebracht, umgesetzt und begleitet.

Zugleich hat Auctores als Software-Unternehmen und Digitalagentur langjährige Erfahrung in der Gestaltung und Umsetzung von Websites auch unter dem Aspekt der Barrierefreiheit und verfügt mit Acondo über ein ideal geeignetes, auf Nachhaltigkeit und Flexibilität ausgelegtes Content Management System dafür.

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