Betreiber von Online-Shops dürfen sich schon jetzt auf die Änderung des Widerrufsrechts einstellen: Der Gesetzesentwurf vom 23.03.2011 hat den Bundesrat passiert und liegt dem Bundestag zur Verabschiedung vor. Mit diesem Gesetz werden die aktuellen deutschen Regelungen zum Wertersatz für im Fernabsatz verkaufte Waren an das EU-Recht angepasst. Shopbetreiber müssen dann ihre Widerrufsbelehrung unverzüglich anpassen. Da das Gesetz nach Verkündung in Kraft tritt, ist eine schnelle Reaktion erforderlich. Widerrufsbelehrungen, die der aktuell gültigen Musterbelehrung entsprechen, dürfen maximal noch drei Monate nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften eingesetzt werden.
Kernpunkt der Neuregelung ist eine Änderung beim Wertersatz: Kunden, die eine Ware nach Gebrauch zurückgeben, sollen nur noch dann einen Wertersatz leisten müssen, wenn sich die Ware durch einen über die „Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise“ hinausgehenden Gebrauch verschlechtert. Diese Definition ist natürlich auslegungsfähig.
Wichtig: Zusammen mit einer weiteren vorgesehenen Änderung macht diese Vorgabe eine Anpassung der Widerrufsbelehrung nötig. Neue gesetzliche Muster für eine gültige Widerrufsbelehrung werden nach Inkrafttreten des Gesetzes veröffentlicht.