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Noch schnell den Digitalbonus sichern!

Noch kann man sich über den Digitalbonus freuen. - Bild: contrastwerkstatt/adobestock

Noch schnell den Digitalbonus sichern!

Vorerst letzte Bewerbungsrunden für Förderprogramm des bayerischen Wirtschaftsministeriums in Mai und Juni

Der Digitalbonus Bayern läuft bald aus. Da das Förderprogramm ein echtes Erfolgsmodell war, hat ihn das bayerische Wirtschaftsministerium zu Beginn des Jahres noch in die Verlängerung geschickt. Doch auch diese Verlängerung steht kurz vor dem Abpfiff: Die Förderung ist noch bis 30. Juni verfügbar. Bewerben für die letzten Vergaberunden muss man sich noch im Mai, spätestens jedoch im frühen Juni – viel Zeit bleibt also nicht mehr. 

Der Grundgedanke des Digitalbonus folgt einer einfachen Weisheit der digitalen Transformation: Egal ob internationaler Marktführer oder regionaler Handwerksbetrieb ‒ jedes Unternehmen braucht eine passende digitale Strategie. Zahlreiche Studien belegen: Je höher der Grad der Digitalisierung, umso größer sind die Chancen auf den Geschäftserfolg. Mit dem Digitalbonus will der Freistaat Bayern gerade die kleinen Firmen bei der digitalen Transformation unterstützen.

Moderne Prozesse und digitale Sicherheit

Im Fokus der Förderung stehen digitale Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sowie die IT-Sicherheit. Der Digitalbonus soll es den Unternehmen ermöglichen, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern. Mit dem Digitalbonus fördert das Bayerische Wirtschaftsministerium Investitionen in digitale Technik, um beispielsweise analoge Geschäftsmodelle umzustellen oder betriebliche Prozesse zu digitalisieren. Ebenfalls gefördert werden Investitionen in die IT-Sicherheit.

Doch wie kann so ein Förderantrag aussehen? Ein Beispiel für aktuelle Anträge ist die Ablösung von Google-Web-Toolkit-Oberflächen und die Implementierung des Frontends in moderner Browser-Technologie mit Angular2+, einem TypeScript-basierten Frontend-Webapplikations-Framework. Die neuen Oberflächen ermöglichen eine responsive und barrierefreie Umsetzung der webbasierten Anwendungen und damit eine bessere Zugänglichkeit für alle Endgeräte.

Umstieg dringend nötig

Durch die leichtgewichtigere Umsetzung lassen sich hohe Sicherheit, höhere Performance und damit ein flüssigeres Arbeiten für die Anwender ermöglichen. Die Anforderungen von mobilen Plattformen und Endgeräten haben besondere Priorität.

Doch warum steigt man überhaupt auf ein neues Framework um? Was technisch in den folgenden Absätzen recht kompliziert wirkt, bedeutet einfach, dass Anwendungen auf Basis des Google Web Toolkits (GWT) schlicht nicht mehr richtig funktionieren und unsicher werden. Zwar ist das GWT ein weltweit etabliertes Open-Source-Web-Framework zur Programmierung in Java – wurde aber bereits im Jahr 2006 veröffentlicht. In GWT-Versionen ab 2.9.0 (2020) wurden zunehmend veraltete Inhalte – beispielsweise die Bibliothek Elementar – abgeschrieben und die Unterstützung für Internet Explorer 8, 9 und 10 eingestellt.

Die Unterstützung für die Ausführung auf Java 17 wurde inzwischen getestet, die verbleibende Unterstützung für die Ausführung auf Java 7 wurde hingegen eingestellt. Das webAppCreator-Tool ist veraltet. Ältere GWT-Versionen und deren Entwicklerumgebungen werden zudem von regelmäßigen Browserupdates immer seltener unterstützt und werden so inkompatibel. In Browsern geschlossene Sicherheitslücken sind dadurch nicht durchgängig abwärtskompatibel. Webbasierte Anwendungen sind somit nicht mehr sicher nutzbar.

Förderung bis zu 50.000 Euro

Anwendungen technisch rundum zu erneuern und zukunftssicher zu machen – das ist eines der Ziele des Digitalbonus Bayern. Im Digitalbonus Standard beträgt die Förderung dabei bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 10.000 Euro. Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt können nach dem Digitalbonus Plus gefördert werden. Hier beträgt die maximale Förderung bis zu 50.000 Euro

Gefördert werden können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte in Bayern haben. Voraussetzung: Die geförderte Maßnahme muss in dieser Betriebsstätte zum Einsatz kommen. Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb nach Paragraph 2 des Gewerbesteuergesetzes. Die genauen Modalitäten und die Möglichkeit, einen Beratungstermin zu vereinbaren finden Sie hier.

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