IT-Sicherheitskennzeichen für Online-Dienste und IT-Geräte
Ein neues IT-Sicherheitskennzeichen soll es künftig Verbraucher*innen erleichtern, die Sicherheit von Online-Diensten und IT-Geräten bewerten zu können. Unternehmen können dieses Kennzeichen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen. Im ersten Schritt gibt es das Kennzeichen nur für Breitband-Router und E-Mail-Dienste – weitere Produktgruppen sollen nach und nach folgen.
Neue Hinweis- und Transparenzpflichten für Online-Marktplätze
Für mehr Transparenz sollen auch die neuen Pflichten für Betreiber*innen von Online-Marktplätzen sorgen. Diese müssen dann beispielsweise darüber Auskunft geben, warum bestimmte Produkte im Ranking ganz oben erscheinen und ob ein Preis personalisiert berechnet wurde.
Alte Smartphones einfach im Supermarkt abgeben
Künftig soll es den Menschen in Deutschland leichter gemacht werden, ausgediente Smartphones und andere Elektro-Altgeräte fachgerecht zu entsorgen: Am 1. Juli 2022 tritt die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft. Sie verpflichtet Discounter und Supermärkte mit einer Ladenfläche von mehr als 800 Quadratmetern, Altgeräte kostenlos anzunehmen.
Updatepflicht für digitale Produkte und Software
Bereits seit 1. Januar 2022 gilt eine Aktualisierungs- und Updatepflicht für Unternehmen, die digitale Produkte und Software entwickeln. Dadurch sollen Geräte wie zum Beispiel Smartphones und Smart-TVs länger genutzt werden können.
Neue Verbraucherrechte bei digitalen Produkten
Mehr Rechte bekommen die Verbraucher*innen, wenn es um die Reklamation bei Produkten mit Digitalbezug geht. Dazu zählen beispielsweise physische Datenträger, Musik- und Videodateien, E-Books, Apps, Cloud-Anwendungen oder soziale Netzwerke. Künftig können Verbraucher*innen Mängel an diesen Produkten reklamieren, sie beseitigen lassen oder sogar einen Ersatz anfordern.
Telefon- und Internetverträge werden leichter kündbar
Mit einer Frist von einem Monat können ab März 2022 Telefon- und Internetverträge, die sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängern, gekündigt werden. Zudem muss der Anbieter über die automatische Vertragsverlängerung vorher rechtzeitig informieren. Ab Juli 2022 sollen außerdem viele der im Internet abgeschlossenen Verträge über einen Kündigungs-Button oder -Link gekündigt werden können.
600 digitale Verwaltungsdienstleistungen bis Ende 2022
Bis Ende 2022 sollen nun Bund, Länder und Kommunen bis zu 600 Verwaltungsleistungen auch digital anbieten – von der Anmeldung eines Kraftfahrzeugs bis zum Bauantrag. Möglich macht dies das Onlinezugangsgesetz, kurz OZG. Experten zufolge ist es jedoch fraglich, ob dieses ambitionierte Ziel erreicht wird.
Neue Gesetze für den Online-Handel
Viele Gesetzesinitiativen und neue Verordnungen hält das Digitaljahr 2022 auch für den Online-Handel bereit. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel hat die neun wichtigsten Vorhaben zusammengefasst:
Digital Services Act (DAS): Als historisch gilt das Gesetzesvorhaben „Digital Service Act“ des EU-Parlaments. Damit sollen große Onlinekonzerne wie Google und Meta stärker reguliert werden. Das Vorhaben umfasst einen Katalog an Verpflichtungen wie zum Beispiel das Vorgehen gegen Falschnachrichten oder eine Erklärung der Hauptparameter, nach denen die Algorithmen der Plattformen bestimmte Inhalte anzeigen. Gleichzeitig soll der „Digital Market Act“ für ein besseres wettbewerbliches Gleichgewicht in der digitalen Welt sorgen.
Data Act: Mit einem Europäischen Datengesetz (Data Act) möchte die EU-Kommission eine breitere Nutzung von Daten erreichen, um so Produktivität und Wachstum langfristig zu stärken.
Globale OECD-Steuerreform: International tätige Firmen sollen künftig unabhängig von ihrem Sitz mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Darauf haben sich 2021 praktisch alle OECD-Mitgliedstaaten geeinigt. Die erste Säule der Reform – die Besteuerung der Konzerne dort, wo sich die Nutzer*innen befinden, soll 2022 auf den Weg gebracht werden.
EU-weit einheitliches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Ziel ist es, einen reibungsfreien, grenzüberschreitenden Handel zu ermöglichen und gleichzeitig Wettbewerbsnachteile innerhalb der EU zu vermeiden.
Green Claims: Die EU-Kommission will mit ihrer Green-Claims-Initiative Greenwashing bekämpfen und Öko-Marketing regulieren. So sollen beispielsweise allgemeine Öko-Claims wie „klimafreundlich“ verboten werden.
Sustainable Product Initiative (SPI): Die SPI steht im Kontext der „Green-Deal“-Strategie der EU-Kommission. Sie soll Hersteller*innen auf ein recyclingfähiges Produktdesign verpflichten.
Recht auf Reparatur: Die bereits seit März 2021 in der EU geltende Ökodesign-Richtlinie, die Hersteller*innen von großen Haushaltsgeräten verpflichtet, Ersatzteile sieben bis zehn Jahre lang verfügbar zu halten und reparaturfähige Produkte zu entwickeln, soll auf kleinere Geräte wie Handys und Laptops ausgeweitet werden.
Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO): Ab Juni 2022 gelten neue Spielregeln für den Vertrieb in der EU. Denn dann gilt die neue Vertikal-GVO. Sie regelt abstrakt, wann Wettbewerbsbeschränkungen erlaubt beziehungsweise verboten sind, insbesondere in Vertriebsverträgen.
Single-VAT-ID: Diese einheitliche Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer soll den „One Stop Shop“ erleichtern, der am 1. Juli 2021 in der EU eingeführt wurde. Der „One Stop Shop“ ermöglicht die zentrale Abwicklung aller umsatzsteuerlichen Melde- und Zahlungsverpflichtungen aus dem Warenhandel mit Verbraucher*innen in der EU – in einer einzigen steuerlichen Erklärung.