auctores
Menü Zur Startseite
Startseite
Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht

Wortwolke Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht

European Accessibility Act gilt auch rückwirkend

Mit dem Stichtag 22.12.2016 ist der European Accessibility Act in Kraft getreten. Damit müssen alle öffentlichen Stellen in den EU-Ländern die Richtline für digitale Barrierefreiheit umsetzen. Die Vorschrift erstreckt sich auch auf bereits bestehende Websites und Apps. In einem nächsten Schritt ist die Ausweitung auf die Privatwirtschaft angedacht.

Alle Auftritte und mobilen Anwendungen von Behörden und öffentlichen Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene bis hinunter zu Landkreisen, Städten und Gemeinden müssen damit barrierefrei gestaltet werden. Zwar existiert die Einschränkung, dass die barrierefreie Umsetzung „keinen unverhältnismäßigen Aufwand“ erzeugen darf. Jedoch sind moderne Content-Management-Systeme und andere Webanwendungen grundsätzlich in der Lage, barrierefreie Ausgaben zu produzieren. Damit ist diese auch in der für Deutschland bislang relevanten Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) enthaltene „Hintertür“ weitgehend verschlossen. Der European Accessibility Act sieht nur noch wenige Ausnahmen vor, z. B. für Livemitschnitte oder Kartendienste.

Hauptproblem ist heute weniger die Technik als die Qualität der bereitgestellten Inhalte: Barrierefreiheit ist ein Prozess, an dem sich alle beteiligen müssen, die an der Website arbeiten. Die barrierefreie Aufbereitung der Inhalte erfordert ebenso viel Aufmerksamkeit wie die Projektierung und Umsetzung – und das kontinuierlich.

Übergangsfristen für Bestandsauftritte

  • Neue Inhalte, die seit 22.12.2016 veröffentlicht wurden, müssen binnen 21 Monaten barrierefrei entsprechend der Richtlinie sein.
  • Alte Inhalte, die vor dem Stichtag veröffentlicht wurden, müssen binnen 45 Monaten angepasst sein.
  • Mobil-Apps müssen binnen 54 Monaten die Kriterien des European Accessibility Act erfüllen.

Den Umsetzungsstand werden die EU-Behörden in einem regelmäßigen Monitoring prüfen.

Barrierefreiheit auch für gewerbliche Websites

Nach Auftritten der öffentlichen Hand soll auch die Privatwirtschaft in die Pflicht genommen werden: Ein ergänzender Richtlinienvorschlag des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates zielt auf die Erweiterung des European Accessibility Act auf Websites und Apps von Unternehmen ab. Erfasst sind dabei zunächst nur ausgewählte Produkte und Dienstleistungen. Der Vorschlag nennt explizit elektronischen Handel, Personenbeförderungsdienste, Fernsehanstalten und Banken.

Einige Mitgliedsstaaten der EU sind in diesem Bereich schon weiter als die Gemeinschaft. So ist Barrierefreiheit bereits seit 1.1.2016 Vorgabe für alle Websites in Österreich.

Auctores kann Website-Betreiber auf dem Weg zur Barrierefreiheit durch Redesign und Relaunch von Websites unterstützen, aber auch mit Workshops und Schulungen für Konzeption und Erstellen barrierefreier Inhalte unter Beachtung von Usability- und Accessibility-Richtlinen.

« zurück