Bereits seit 2020 ist der barrierefreie Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen geltender Standard. Mit Stichtag 28. Juni 2025 wird dieser auch auf Unternehmen der Privatwirtschaft angewandt. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet sie dazu. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen an digitalen Angeboten und damit am Leben in der Gesellschaft zu verbessern. Für Unternehmen ist jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um mit der konkreten Umsetzung zu beginnen! Denn digitale Barrierefreiheit ist ein aufwendiger Prozess. Auctores unterstützt Sie dabei.
Sind Bilder und andere Nicht-Textinhalte mit einem Alternativtext so beschrieben, dass sie sich Menschen mit eingeschränktem oder ohne Sehvermögen von einem Screenreader vorlesen lassen können? Kann die Terminbuchung online von einer motorisch eingeschränkten Person mithilfe assistiver Technologien durchgeführt werden? Welche Chance haben Menschen ohne Farbwahrnehmung, die Inhalte verstehen zu können? Diese Fragen stehen beispielhaft dafür, dass Menschen mit Beeinträchtigungen nicht nur in ihrem Lebens- und Wohnumfeld, sondern auch in der digitalen Welt auf viele Barrieren treffen.
Diese abzubauen ist das Ziel der europäischen Richtlinie 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die im BFSG in nationales Recht umgesetzt wurde. Für Unternehmen bedeutet dies, dass alle Menschen ihre Online-Angebote wahrnehmen, verstehen und mit ihnen interagieren können müssen.
Doch wie wird eine Website barrierefrei? Dazu muss an mehreren Stellschrauben gedreht werden. Die erste betrifft das „technische Grundgerüst“ der Website, das Content-Management-System. Dieses muss eine barrierefreie Pflege der Website ermöglichen und unterstützen. Wie Webinhalte zugänglich für Menschen mit Behinderung gemacht werden können, erklären die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Dazu gehört auch, dass Inhalte den Einsatz von assistiven Technologien nicht behindern.
Und schließlich müssen Text-Inhalte, Grafiken und Fotos, Tabellen, Videos, Links auch barrierefrei gepflegt werden. Die Anforderungen werden ebenfalls in den WCAG beschrieben. Ein Beispiel: Für seheingeschränkte Menschen muss eine Grafik durch einen aussagekräftigen Alternativtext ersetzt werden, der dann von einem Screenreader an Stelle des Bildes ausgeben wird.
„Die Technik allein reicht nicht, Inhalte müssen durchdacht, sauber gepflegt und zugänglich angelegt sein“, betont Martin Herbaty, Redakteur und Experte für Barrierefreiheit bei Auctores. Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess und nicht mit der Fertigstellung einer Website abgeschlossen. Über die Lebenszeit eines Online-Auftritts hinweg spielen Redakteure und Administratoren hier eine große Rolle. „Barrierefreiheit muss gelernt und gelebt werden“, sagt Herbaty und rät den Auctores-Kund*innen deshalb, schon jetzt damit zu starten: „Die Frist läuft – siehe DSGVO – schneller ab als man denkt. Was man jetzt anfasst, muss man nicht in letzter Sekunde im Hauruckverfahren ändern – und man eignet sich frühzeitig die nötige Routine beim Erstellen von Inhalten an.“
Eine automatische Umsetzung der Barrierefreiheits-Anforderungen versprechen etliche Anbieter sogenannter Accessibility-Widgets – Plug-ins, die sich über die Inhalte legen und Zusatzfunktionen für Darstellung und Bedienung bieten. Martin Herbaty warnt allerdings, sich allein auf solche Lösungen zu verlassen: „Derartige Overlays sind kein Ersatz für barrierefreie Programmierung und Pflege nach gesetzlichen Standards. Fehler auf dieser Ebene verschwinden nicht durch den Einbau eines Widgets. Was auf der Website nicht da ist oder falsch strukturiert ist, kann das Tool nicht anzeigen oder korrigieren. Schlimmstenfalls sind solche Systeme sogar schädlich – nämlich dann, wenn sie den Einsatz assistiver Technologien wie Screenreader behindern. Das kann nicht nur für Nutzer*innen ärgerlich werden, sondern auch für die Unternehmen, deren Website dann trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht mehr barrierefrei ist.“
Werden diese Tools über externe Server eingebunden, ergeben sich außerdem datenschutzrechtliche Folgen. Dann muss das Unternehmen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter des Tools schließen, seine Datenschutzhinweise anpassen und unter Umständen auch ein TTDSG-konformes Cookie-Banner ergänzen, wenn die Verarbeitung von Inhalten etwa für eine Sprachausgabe auf den Servern des Tool-Anbieters erfolgt und diese auch noch Cookies setzen.
Die Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von Web-Inhalten stellt die meisten Unternehmen vor eine Herausforderung. Sie eröffnet aber auch Chancen – die Aktion Mensch bringt es auf den Punkt: Unerlässlich ist Barrierefreiheit für zehn Prozent der User*innen, notwendig für 30 Prozent – hilfreich ist sie für 100 Prozent. Mit einer barrierefrei gestalteten Website, die selbsterklärend aufgebaut ist und deren Inhalte leicht verständlich sind, steigert sich auch ihre Nutzungsfreundlichkeit. Und viele Bausteine der digitalen Barrierefreiheit unterstützen die Suchmaschinen-Optimierung.
Bei Auctores realisieren wir seit Jahren kommunale Web-Auftritte und haben deshalb einen Wissens- und Erfahrungsvorsprung in Sachen Barrierefreiheit. Unsere Expertise bieten wir natürlich unseren Kund*innen aus der Privatwirtschaft an, die nun handeln müssen. Wir unterstützen durch Beratung und Dienstleistungen, zum Beispiel der barrierefreien Inhaltspflege.