Anfang August tritt die neue Button-Regelung für Online-Shops, die sich an Endverbraucher als Kunden richten, in Kraft. Sie schreibt bestimmte Formulierungen während des Bestellvorgangs vor. Dazu gedacht, Abo-Fallen auszubremsen, betrifft sie alle Onlinegeschäfte. Als Folge davon besteht Abmahngefahr für alle Shopbetreiber, die sich nicht auf die neuen Regelungen einstellen. Das Shopsystem von Auctores ist auf die entsprechenden Vorgaben eingestellt.
Die neuen Vorgaben sollen Verbraucher beim Onlinehandel deutlicher darauf aufmerksam machen, dass ein Angebot kostenpflichtig ist. Dies betrifft nicht nur dem klassischen Online-Handel, sondern auch Dienstleistungsangebote wie Abonnements oder Webshosting, sofern sie online gebucht werden können. Neue Formvorschriften legen dabei genau fest fest, wie Bestellseiten gestaltet sein müssen. Dies ist eine Reaktion auf unseriöse Anbieter, die über irreführende Formulierungen den Eindruck eines kostenlosen Angebots erwecken und die tatsächlich entstehenden Kosten im „Kleinstgedruckten“ am Seitenende oder auf schwer erreichbaren Zusatzseiten verstecken.
Augenfälligste Neuerung ist der nun erforderliche Hinweis direkt auf dem Bestell-Button, dass der Klick darauf eine Zahlungspflicht beeinhaltet – daher der Name „Button-Regelung“. Für Wortlaut und Gestalltung der Beschriftung existieren genaue Richtlinien. Zusätzlich legt die neue Vorschrift weitere Informationspflichten etwa im Hinblick auf Zusatzkosten oder Laufzeiten fest. Verstößt ein Shopbetreiber dagegen, kann er von Mitbewerbern abgemahnt werden, zusätzlich können Kunden ohne Widerspruch oder Widerruf einfach von der Bestellung zurücktreten oder Artikel ohne zeitliche Begrenzung zurückgeben, weil kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
Die Kosten- und Zahlungspflicht muss aus der Beschriftung des Buttons eindeutig hervorgehen. So nennt der Gesetzetstext als zulässige Formulierungen unter anderem „Zahlungspflichtig bestellen“, „Kostenpflichtig bestellen“ oder „Kaufen“. Das bislang gängige „Bestellen“ ist dagegen ausdrücklich nicht mehr erlaubt, ebensowenig das „OK“, das bei vielen Apps zu finden ist.
Auch nicht erlaubt sind Gestaltungstricks, um die Kostenpflicht zu verschleiern. So darf der Bestell-Button keine zusätzlichen Texte neben den vorgegebenen Beschriftungen enthalten. Zudem müssen die Beschriftungen „gut lesbar“ sein, also ausreichend groß und in einer Farbe, die sich deutlich vom Hintergrund abhebt. Bei Abonnements oder vergleichbaren Dienstleistungen müssen die Mindestlaufzeit und die laufenden Kosten vor der Bestellung deutlich werden.
Das Gesetz ist ein Vorgriff auf eine neue EU-Verordnung. Deshalb gelten die Vorschriften analog auch, wenn das Angebot oder Teile davon sich in anderen Sprachen an ausländische Kunden wenden. Anbieter sollten sich im Übrigen nicht von der Bezeichnung „Button-Lösung“ in die Irre führen lassen: Sie beziehen sich alle Elemente, die einen Bestellvorgang auslösen, egal ob es sich um eine grafisch gestaltete Schaltfläche, ein Formularfeld oder einen reinen Textlink handelt.
Künftig müssen Shop-Betreiber Informationen über ihre Angebote deutlich umfangreicher ausführen als bisher. So muss die Produktbeschreibung über den Namen des Produkts hinaus wesentliche Produktmerkmale, also Details wie Größe, Gewicht oder Lieferumfang nennen. Der Gesamtpreis muss alle zugehörigen Bestandteile und Steuern enthalten. Außerdem müssen sämtliche Versand- und Zusatzkosten, die auf den Käufer zukommen, aufgeführt werden.
Wichtig: Diese Informationen müssen in „räumlicher und zeitlicher Nähe“ zur eigentlichen Bestellung erfolgen. Sie dürfen also nicht nur am Anfang eines mehrstufigen Bestellvorgangs angezeigt werden, etwa wenn man einen Artikel in den Warenkorb legt. Zudem müssen sie unübersehbar in direkter Nachbarschaft des Bestellbuttons stehen. Ein Verweis auf Fußnoten oder PopUp-Fenster sind nicht zulässig.
Des Weiteren gilt, dass die so angezeigten Informationen „verständlich“ sein müssen. Geschraubte Formulierungen und juristische Spitzfindigkeiten, die einem Verbraucher normalerweise nicht eingängig sind, dürfen nicht benutzt werden.