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Abmahngefahr für Ihre Website – neue Stolperfallen!

Neue Stolperfallen für Website-Betreiber - Foto: ratana_k/adobe stock

Abmahngefahr für Ihre Website – neue Stolperfallen!

Anpassung bei Analyse-Tools und Cookie-Bannern erforderlich

Aktuelle Interpretationen der DSGVO durch die Datenschutz-Aufsicht sorgen für Irritationen, auch in der Fachpresse. Im Visier hat insbesondere die bayerische Landesdatenschutz-Behörde Analyse-Tools, die nach ihrer Auffassung nicht länger auf der Grundlage des „berechtigten Interesses“ (Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO) eingesetzt werden dürfen. Zusätzlich verwirrt und verunsichert hat das aktuelle Urteil des EuGH zum Thema Cookies.

Generell gilt: Verstöße werden mit empfindlichen, umsatzabhängigen Bußgeldern belegt.

Vier Bereiche erfordern aktuell Prüfung und ggf. Anpassung:

Externes Tracking

Wir empfehlen, jegliches externes Tracking wie Google Analytics oder Matomo zu deaktivieren. Sollte es dennoch gewünscht sein, empfehlen wir den Einsatz eines Cookie-Banners, das die verwendeten Cookies ausweist und eine explizite Auswahl und Einwilligung des Nutzers erfordert.

Cookie-Banner notwendig?

Sie setzen kein Tracking-Tool ein? Dann ist vermutlich auch kein Cookie-Banner notwendig. Für rein funktionale Cookies, die für den Betrieb der Website erforderlich sind, ist aktuell kein Cookie-Banner erforderlich. Insbesondere das aktuell gebräuchliche Cookie-Banner, das nur ein „Akzeptieren“ zulässt, ist nach aktuellem Stand rechtlich außerordentlich fraglich.

Wir empfehlen aktuell, keinen Cookie-Banner einzusetzen, sofern Sie keine personenbezogenen Cookies einsetzen.

Lösung bei Diensten von Drittanbietern

Auch Google Maps und YouTube sind Dienste von Drittanbietern. Deshalb muss in diesem Fall – wie auch bei allen anderen Dritt-Anbietern – die sogenannte Zwei-Klick-Lösung eingesetzt werden. Dazu gehören auch die Einbindung von Immobilienangeboten aus entsprechenden Portalen oder die Datenübergabe an Buchungs- und Reservierungssoftware.

Google Tag Manager

Falls Sie den Google Tag Manager verwenden, müssten wir auch hier die Einstellungen prüfen und ggf. an die aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen anpassen.

Unterstützung durch Auctores

Idealerweise hat Ihr Datenschutzbeauftragter, der auch entsprechend dafür haftet, die neuen Anforderungen an Ihre Website bereits für Sie ausgearbeitet. Damit auch wir in Ihrem Sinne tätig werden und Abmahngefahren zeitnah ausräumen können, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf! Wir unterstützen Sie mit bedarfsgerechten Lösungen.

Kontakt:
Telefon: +49 9181 5198-222
E-Mail: support@auctores.de


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