Die Impressumspflicht gilt in Deutschland neben dem eigenen Web-Auftritt auch für Unternehmensseiten auf Facebook. Designänderungen der mobilen Facebook-Version haben nun einige Anpassungen nötig gemacht, um auch zukünftig auf Facebook vor Abmahnungen sicher zu sein. Grund ist die prinzipielle Anforderung nach gängiger Rechtsprechung, wonach das Online-Impressum schnell und unmittelbar erreichbar sein muss. Mit folgendem Vorgehen sind Sie gegenwärtig auf der sicheren Seite.
Bis vor kurzem war es für Unternehmen ausreichend, im Info-Tab der Facebook-Seite einen Link auf das Impressum der eigenen Website zu zu setzen. Dadurch waren die wichtigen Kriterien der Unmittelbarkeit und einfachen Erkennbarkeit gewährleistet und zwar in der herkömmlichen und der mobilen Version. Die neue Mobilversion von Facebook zeigt jedoch an dieser Stelle gleich die lange Beschreibung an, zudem ist ein hier untergebrachter Link nicht mehr klickbar.
So wird das eigene Facebook-Impressum wieder rechtssicher:
Wichtig: Ist für die Unternehmensseite als Kategorie Lokale Unternehmen ausgewählt, lässt sich der Hinweis auf das Impressum nicht im Info-Tab unterbringen, da an dieser Stelle Öffnungszeiten und Adresse den direkt sichtbaren Platz beanspruchen. Juristen raten deshalb von der Auswahl dieser Kategorie für geschäftliche Facebook-Seiten ab.
Stellt man die Kategorie allerdings auf eine der anderen angeboten Möglichkeiten um, entfällt die Möglichkeit des Check-ins für andere Facebook-Nutzer.