Digitale Barrierefreiheit: Pflichten, Übergangsfristen und Empfehlungen
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen bei digitalen B2C-Angeboten die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) einhalten. Websites, Shops, Intranet, Apps und sonstige Anwendungen mit grafischen Oberflächen müssen barrierefrei nutzbar sein. Ab dem Stichtag lauf …
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